AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die MEDSTORM GmbH, im Folgenden MEDSTORM genannt, kontraktiert ausschließlich zu diesen AGB in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.medstorm.at. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von MEDSTORM. Sie gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge, auch wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird.
1.2. Das Angebot von MEDSTORM und diese AGB geben die Rechtsbeziehung vollinhaltlich und abschließend wieder, Nebenabreden bestehen nicht. Insbesondere kommt Mitarbeitern von MEDSTORM keine Berechtigung zu, von den AGB oder einem schriftlichen Angebot Abweichendes mit dem Kunden wirksam zu vereinbaren.
2. Anbot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von MEDSTORM sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt wurde.
2.2. Der Vertragsabschluss zwischen MEDSTORM und dem Kunden erfolgt mit Übermittlung der Auftragsbestätigung von MEDSTORM an den Kunden, spätestens jedoch durch Lieferung der bestellten Ware.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich ab Werk, in transportfähiger Verpackung und werden in Euro angegeben. Kosten für Lieferung und sonstige Leistungen, insbesondere Einschulungs- und Installationskosten sind nicht beinhaltet und gesondert zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, binnen 8 Tagen ohne Abzug fällig.
3.3. Bei Teillieferungen ist MEDSTORM berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
3.4. Bei Dauerschuldverhältnissen ist MEDSTORM zur monatlichen Abrechnung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
3.5. Preise für Dauerschuldverhältnisse werden, sofern vertraglich nicht anders geregelt, jährlich jeweils zum 1.1. von MEDSTORM an den Verbraucherpreisindex angepasst.
3.6. Im Falle des Zahlungsverzuges
3.6.1. gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart;
3.6.2. gelten sämtliche dem Kunden gewährte Nachlässe und/oder Bonifikationen als widerrufen;
3.6.3. ist der Kunde dazu verpflichtet, MEDSTORM sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten, insbesondere Einmahnungskosten, auch die eines Inkassobüros, zu ersetzen;
3.6.4. ist MEDSTORM berechtigt, jedwede weitere Lieferung auch bereits bestehender Aufträge von der gänzlichen Bezahlung des Rückstandes und Vorauszahlung der anstehenden Bestellungen abhängig zu machen;
3.6.5. ist MEDSTORM berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende und/oder leihweise zur Verfügung gestellte Waren abzuholen, wobei der Kunde die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat.
4. Lieferung, Erfüllung und Gefahrübergang
4.1. Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlungen vereinbaren die Vertragsteile den Sitz von MEDSTORM, Ortsstrasse 90a/3/5, 2331 Vösendorf.
4.2. Der Gefahrenübergang wird mit Übergabe an den von MEDSTORM beauftragten externen Spediteur oder Frächter bzw. mit Übergabe an den externen Versand, ansonsten mit Übergabe an den Kunden durch MEDSTORM vereinbart.
4.3. Von MEDSTORM bekannt gegebene Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
4.4. MEDSTORM ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme der von MEDSTORM gelieferten Waren verpflichtet, widrigenfalls er in Annahmeverzug gerät und MEDSTORM einen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.
4.5. Im Falle von Betriebsstörungen (auch bei Zulieferern), wie etwa Elementarereignissen, Streiks und Ähnlichem, die weder von MEDSTORM noch von MEDSTORM zurechenbaren Dritten schuldhaft verursacht wurden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung, ohne, dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche zustehen.
4.6. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzuges berechtigt, sofern er nach Ablauf der Erfüllungsfrist unter schriftlicher Setzung einer angemessenen zumindest 14-tägigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag androht und die Erfüllung innerhalb der Nachfrist aus einem groben Verschulden von MEDSTORM unterbleibt. Betrifft der Verzug nur einen Lieferungsteil, ist der Rücktritt nur hinsichtlich des Teils möglich, bei dem Verzug vorliegt.
4.7. MEDSTORM hält Ware gemäß langjährigen Erfahrungen auf Vorrat. Es kann jedoch insbesondere bei wiederkehrenden laufenden Nutzungen keine Garantie für Lieferungen im Falle statistischer Extremwerte übernommen werden. In solchen Fällen verpflichtet sich der Besteller, nach eigenen Erfahrungen eine entsprechende Reserve vorzuhalten.
4.8. Eine leihweise Zurverfügungstellung von Geräten erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 7 tägigen Frist aufgekündigt werden. Der Kunde übernimmt die Haftung als Verwahrer für die ihm überlassenen Produkte. Die Abrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt im Zweifelsfalle halbjährlich.
5. Produkteigenschaften und -handhabung
5.1. Produkte von MEDSTORM sind technisch aufeinander abgestimmt. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Produkte mit denen anderer Hersteller, für die keine Kompatibilität zertifiziert ist, zufriedenstellend und in der vollen Wirkungsweise zusammenarbeiten.
5.2. Produkte von MEDSTORM werden laufend weiterentwickelt. Produktangaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben usw. in Katalogen, Werbeschreiben und Prospekten sind daher nicht verbindlich. MEDSTORM ist zu sachlich gerechtfertigten diesbezüglichen Änderungen auch ohne Zustimmung des Bestellers berechtigt.
5.3. Der Einsatz von MEDSTORM Produkten im Gesundheitswesen ist hoch sensibel. Der Kunde verpflichtet sich daher zur Vorbeugung von Gefahren und Schäden für Patienten und Anwendern die Produkte ausschließlich durch geschultes und zertifiziertes Personal einzusetzen, die für die Produkte vorgegebenen Einsatzbedingungen exakt einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte nicht in Hände von ungeschulten mit der Handhabung nicht vertrauten Personen gelangen können. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die allgemeinen Beschreibungen der Funktionsweise der Produkte eine medizinische Diagnose und Indikation nicht ersetzen. Die bei der Einschulung und in Beschreibungen dargestellten Wirkungsweisen der Produkte sind Erfahrungswerte aus den häufigsten Anwendungsbereichen und können daher naturbedingt nicht auf alle individuellen Patientenanforderungen und Situationen Bezug nehmen. Wirkungsweise, Intensität des Einsatzes und medizinische Indikation sind daher vom medizinischen Personal in jedem Einzelfalle gesondert zu ermitteln und die Wirkungsweise der Anwendung nach medizinischer Indikation laufend zu kontrollieren.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, MEDSTORM von allen Störfällen im Zusammenhang mit Produkten von MEDSTORM unabhängig davon, ob der Störfall durch das Produkt von MEDSTORM kausal verursacht wurde oder nicht, unter nachvollziehbarer Beschreibung des Störfalles, schriftlich zu berichten.
5.5. Der Kunde erklärt, alle technischen Informationen für die Anwendung des Produktes erhalten zu haben und dafür Sorge zu tragen, dass diese dem mit dem Einsatz des Produktes betraute Personal zur Kenntnis gebracht werden.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung (inkl. Teillieferung) bei Übernahme zu überprüfen und Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und spezifiziert an MEDSTORM zu melden. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen; § 924 ABGB findet keine Anwendung.
6.3. Wurde dem Kunden vorab eine Warenprobe überlassen, so gilt die Lieferung jedenfalls dann als mangelfrei, wenn die tatsächlich gelieferte Ware mindestens dem Qualitätsstandard der überlassenen Probe entspricht.
6.4. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge ist MEDSTORM dazu berechtigt, die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen.
6.5. Der Kunde verzichtet im Zusammenhang mit eventuell erhobenen Mängelrügen auf sein Recht, Zahlungen zurückzubehalten.
6.6. MEDSTORM haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MEDSTORM ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.
6.7. Hinsichtlich des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen haftet MEDSTORM nur für das Auswahlverschulden.
6.8. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet MEDSTORM nicht.
6.9. MEDSTORM tritt auf Verlangen des Kunden diesem sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Erfüllungsgehilfen bzw. Zulieferer zur direkten Geltendmachung im eigenen Namen an den Kunden ab und verpflichtet sich, dem Besteller auf dessen Anfrage sämtliche Daten des Erfüllungsgehilfen bzw. Zulieferers für den Fall der Abtretung bekannt zu geben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Sämtliche Waren bleiben bis zur voIIständigen Bezahlung im Eigentum von MEDSTORM. Der Kunde hat hierauf im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme hinzuweisen.
7.2. Der Kunde hat MEDSTORM über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich zu informieren, wenn sich Vorbehaltswaren bei ihm befinden.
7.3. Der Kunde tritt MEDSTORM sämtliche Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware ab und verpflichtet sich, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.
8. Datenschutz, Datenverarbeitung
8.1. Der Kunde erteilt seine widerrufbare Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten, insbesondere Unternehmensbezeichnung, postalische und elektronische Kontaktdaten inklusive Daten von Mitarbeitern des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung; insbesondere ist von dieser Einwilligung auch die Weitergabe dieser Daten an Dritte, die zur Vertragserfüllung von MEDSTORM herangezogen werden, gestattet.
8.2. Beide Vertragsteile verpflichten sich im Sinne der DSGVO in der aktuell gültigen Version alle vertragsspezifischen Daten, insbesondere eventuell im Zuge der Vertragsabwicklung erhaltene personenbezogenen Daten vor Mitarbeitern oder Patienten, strengstens vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und auch ihren Mitarbeitern eine entsprechende Weisung zum Datenschutz zu erteilen.
8.3. Beide Vertragsteile erteilen die widerrufbare Zustimmung zur Kommunikation mittels unverschlüsselter E-Mails und/oder Telefax, insbesondere auch die Zusendung der Rechnung auf diesem Wege. Der Kunde hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der Kunde hat seine Kommunikationsdaten sowie deren allfällige Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.4. Der Kunde kann seine Zustimmung nach diesem Punkt jederzeit schriftlich an unsere aktuellen Kontaktdaten widerrufen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Zusendungen von Rechnungen an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten als zugegangen.
9.2. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
9.3. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9.4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.5. Für Streitigkeiten zwischen MEDSTORM und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem oder folgenden Vertragsverhältnissen gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von MEDSTORM als vereinbar
Medstorm GmbH - Ortsstraße 90a/3/5, 2331 Vösendorf, FN 602753b, ATU79327257
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AGB Version April 2023